Ergebnis der Umfrage der Bundestagswahl 2009 zur Väterpolitik

Die Ergebnisse der Befragung von Politikerinnen und Politikern anlässlich der Bundestagswahl 2009 zur Väterpolitik liegen übersichtlich zusammengefasst als PDF-Datei vor.

Weiteres ist der Pressemitteilung "Erste Ergebnisse zur Umfrage von Väterpolitik.de: Mehrheit für Kinderbetreuung durch beide Eltern!" vom 25.9.2009 zu entnehmen.

Antworten von Dr. Volker Koß, Bündnis 90/Die Grünen

 

  "Blut ist dicker als Wasser."
     
Dr. Volker Koß, Bündnis 90/Die Grünen    

Sehr geehrter Väteraufbruch!

Sie haben mich um einen Kommentar zu meinem Fragebogen gebeten. Ich halte Familienpolitik für
ein sehr persönliches Thema, das stark durch persönliche Erfahrungen geprägt ist. Deshalb
bekommen Sie einen persönlichen Kommentar.

Ich bin Vater von drei nicht ehelichen, inzwischen volljährigen Kindern. Ich lebe seit über 27 Jahren
mit der Mutter und unseren Kindern zusammen ­  mit den beiden ältesten nur noch ab und zu, weil
sie zum Studium ausgezogen sind. Ein Sorgerecht habe ich nie gehabt, ein Problem mit meiner
Lebensgefährtin um das Sorgerecht aber auch nicht.

Nach der Geburt unseres ersten Kindes haben wir 1982 einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
gestellt. Die Antwort war vorher klar: „Bei der herrschenden Gesetzeslage kann Ihr Antrag nicht
bearbeitet werden. Wir kommen darauf zurück, wenn eine Bearbeitung möglich ist.“ Wir haben nie
wieder etwas gehört. Doch damals galt das Motto: Jeder Antrag erhöht den Druck auf den
Gesetzgeber.

Doch wir haben die Probleme nicht ehelicher Eltern kennen gelernt. Steuerliche, sozialrechtliche
und die Probleme eines Vaters ohne Sorgerecht beispielsweise beim Grenzübertritt. Und ich wollte
oft über eine Grenze ­ wir lebten damals in Berlin. Wir haben einen „Kinderladen“ mitgegründet,
der heute noch (mit zwei Arbeitsplätzen) besteht.

Beim zweiten Kind waren wir schlauer. Es bekam meinen Nachnamen. Vieles wurde einfacher. Ich
wurde nie mehr verdächtigt, kein Sorgerecht zu haben. Und meine Lebensgefährtin konnte
nachweisen, dass sie es hatte. 

Beim dritten Kind hatten wir uns an die Probleme gewöhnt. Und etliche MitarbeiterInnen der
Behörden waren inzwischen lockerer geworden. Als 1998 das gemeinsame Sorgerecht möglich
wurde, hat es uns nicht mehr interessiert. Einer staatlichen Institution mache ich gern ein
Kompliment. In keiner Schule war es je ein Thema, dass ich kein Sorgerecht hatte.

Über unsere Kinder und im Freundeskreis habe ich viele Lebensformen mit Kindern kennen gelernt.
Mehr als in Frage 4 angesprochen sind. Wenn Eltern und ihre Kinder eine Lebensform gefunden
haben, die dem Kind Geborgenheit und Entwicklungsmöglichkeiten bietet, ist es in meinen Augen
nicht Sache des Staates, diese Lebensform zu bewerten. Es ist nicht Sache des Staates, die eine
Form ­ beispielsweise steuerlich ­ zu bevorzugen, andere zu benachteiligen.  Ansätze, die ein Leben
mit Kindern erleichtern oder fördern, werde ich unterstützen.

Ein gemeinsames Sorgerecht ist heute, wenn Mutter und Vater es wollen, mit geringem
bürokratischem Aufwand möglich.  Ein gemeinsames Sorgerecht entsprechend Frage 3 wäre nur bei
einem tiefen Konflikt zwischen den Eltern notwendig. Es würde den Konflikt nicht lösen, und ich
bezweifele, dass es dem Kind hilft.

Familienpolitik wird nicht mein Schwerpunkt im Bundestag sein. Meine Schwerpunkte werden
beim Finanzausgleich (vgl. mein lokales Programm „Wagen statt klagen“ unter www. gruene­
luebeck.de) und, als Umweltchemiker, bei der Umweltpolitik liegen.  Doch Sie wissen, wie ich mich
in der Familienpolitik verhalten werde.

Vermutlich kennen Sie die Geschichten über Väter, die über ein Talent, das ihr Kind von ihnen
geerbt(?) hat, einen späten Zugang zu ihrem Kind finden. Ich kenne einen solchen Vater – womit
wir beim Motto wären.

Dr. Volker Koß

 

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