Antworten von Paul Lehrieder, CSU
| Paul Lehrieder CSU |

Sehr geehrter Herr Fabricius,
für Ihre E-Mail "väterpolitik.de - Wahlcheck" danke ich Ihnen sehr herzlich.
Ich werde im Folgenden gerne einige grundsätzliche Aussagen treffen, die Ihre Fragen sicherlich beantworten werden.
Ich bin der Überzeugung, dass Väter im Regelfall an der Erziehung ihrer Kinder beteiligt sein wollen. Heute wünschen sich junge Väter mehrheitlich, sich stärker als bisher für ihre Familie zu engagieren. Deshalb brauchen wir eine Politik, die Vätern den Rücken stärkt und sie stärker in die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder einbindet, ohne den Familien vorzuschreiben, wie sie die Kinderbetreuung mit ihrer Erwerbstätigkeit in Einklang bringen.
Denn Eltern wissen am besten, was für sie und ihre Kinder das Richtige ist. Sie wollen keine Lebensmodelle übergestülpt bekommen, sondern familienfreundliche Bedingungen für möglichst freie Entscheidungen. Sie wollen eine Familienpolitik, die kein Familienmodell einseitig bevorzugt. Über die Gestaltung des Familienlebens, über die Art der Kinderbetreuung und über die Verbindung von Familie, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit sollen die Eltern selbst und frei entscheiden. So haben Eltern auch ein eigenständiges Grundrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz).
Bei der Kinderschaftsreform im Jahr 1998 hatte der Gesetzgeber bewusst die gemeinsame elterliche Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht, da er die Lebenssituationen, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, als weniger stabil eingeschätzt hat als bei einer Ehe. Bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften könne man nicht von vornherein davon ausgehen, dass die Eltern bereit und in der Lage seien, zum Wohl des Kindes zu kooperieren. Dies gelte erst recht für Lebenssituationen, in denen Vater und Mutter nicht einmal zusammen leben. Der Gesetzgeber hat deshalb das gemeinsame Sorgerecht davon abhängig gemacht, dass die Eltern ihre Kooperationsgemeinschaft durch die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung dokumentieren. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Wertung des Gesetzgebers im Kern für verfassungskonform erklärt, ihn jedoch zugleich verpflichtet, die künftige Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die gesetzlichen Annahmen zutreffen. Die Union hat daher frühzeitig veranlasst, dass die für eine Entscheidung des Gesetzgebers erforderliche Datenbasis zügig geschaffen wird. Die Bundesregierung hat einen Forschungsauftrag vergeben, dessen Ergebnisse Ende 2010 erwartet werden.
Alles in allem gehören für mich zu einer guten Familienpolitik alle Maßnahmen, die sowohl Erwerbs- wie auch Familienarbeit unterstützen, wie z.B. die Vätermonate. Eines der wichtigsten Ziele dieser Leistung ist es, Vätern den Weg zu ebnen, sich stärker in die Kleinkindererziehung einzubinden. Davon profitieren die Kinder, der Vater stellt von Anfang an eine Nähe zu seinem Kind her, der Familienzusammenhalt wird gestärkt, Kinder sind besser vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt und der berufliche Wiedereinstieg der Mutter kann beschleunigt werden. Dies macht die Vätermonate zu einem Erfolgsmodell, dass wir unbedingt fortsetzen sollten. Eine gezielte Väterpolitik fördert von daher die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB