Antworten von Thomas Röver, DIE LINKE
| "Anzumerken zu allen Ihren Fragen ist, dass hierbei nicht das Problem "Väter, die sich nicht kümmern" angesprochen wird." | ||
| Thoms Röver DIE LINKE |

zu Frage 4:
Hauptsache a) beide Elternteile an Erziehung beteiligt;
b) Teilzeitarbeit ist MÖGLICH (finanziell ausreichende Arbeitsangebote) und
c) teilweise professionelle, bezahlbare Fremdbetreuung als Regelangebot
Anzumerken zu allen Ihren Fragen ist, dass hierbei nicht das
Problem "Väter, die ich nicht kümmern" angesprochen wird.
Bezüglich der (zukünftig höher anzusetzenden) Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ihren Kindern
sollten Väter bei Verweigerung deutlich härter in die Pflicht genommen werden als bisher; das
Umgangsrecht sollte als selbstverständliche Pflicht definiert werden, aber eben nur bei Erfüllung der
Unterhaltsverpflichtungen und bei Widerspruch des ehemaligen Lebensgefährtin unter Einbeziehung des Jugendamtes...