Ergebnis der Umfrage der Bundestagswahl 2009 zur Väterpolitik

Die Ergebnisse der Befragung von Politikerinnen und Politikern anlässlich der Bundestagswahl 2009 zur Väterpolitik liegen übersichtlich zusammengefasst als PDF-Datei vor.

Weiteres ist der Pressemitteilung "Erste Ergebnisse zur Umfrage von Väterpolitik.de: Mehrheit für Kinderbetreuung durch beide Eltern!" vom 25.9.2009 zu entnehmen.

Horst Zaunegger im Interview

Dietmar Nikolai Webel vom Väterradio im Gespräch mit Horst Zaunegger.

Väterradio:
Ich bitte Sie, sich den Hörern von Radio Corax vorzustellen.

Horst Zaunegger:
Ja, guten Tag. Mein Name ist Horst Zaunegger. Ich hab’ am 3.12.(Anm. d.Red.: 2009) ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Und ich denke, dass das Verfahren jetzt auf jeden Fall erstmal die Rechte der nichtehelichen Väter gestärkt haben wird, auch wenn es noch ’n bisschen dauern wird.

Väterradio:
Nun hört man ja immer wieder den Vorwurf aus verschiedenen Richtungen „Rechte wollen sie haben, Pflichten allerdings nicht erfüllen.“ Meine Frage an Sie: Wie sah denn Ihre Vaterschaft aus, und welche Elternpflichten hatten Sie übernommen?

Zaunegger:
Naja, wie die eines ganz normalen Vaters, im Prinzip. Also, es war ein Wunschkind, und ich war ein ganz normaler Vater. Und darüber hinaus war ich ein Vater, der sich sehr dafür noch eingesetzt hat, im Prinzip, dass die alten stereotypen Rollenbilder so ’n bisschen anders aufgefasst werden. Und weil ich Musiker bin, und tagsüber meine Arbeit selbständig disponieren kann und konnte, konnte ich halt auch entsprechend für mein Kind, und auch heute für meine zwei kleinen Kinder, da sein. Die Kindesmutter studierte, und war, mal mehr, mal weniger, kellnern. Und wir waren beide somit für die Familie gemeinsam verantwortlich, sowohl für das Kind, als auch fürs Geldverdienen.

Väterradio:
Was macht man als Vater mit den zwei Kindern?

Zaunegger:
Wir haben halt sechs Jahre lang fifty-fifty gemacht. Und meine Tochter ist im Januar ’95 geboren, und wir haben uns ’98 im August getrennt. Und selbst als wir dann getrennt waren, haben wir noch zweieinhalb Jahre im gleichen Haus in verschiedenen Wohnungen gelebt, haben im Prinzip alles geteilt. Und im Januar 2001 wollte die Kindesmutter dann 15 km weiter entfernt, in Köln, in der Stadt, neu anfangen, was ja auch völlig legitim ist, hat das also alles sozusagen aufgekündigt. Und sie wurde sich dann ihrer Machtposition bewusst, und meinte dann, in Zukunft den Umgang mit meiner Tochter auf einen Tag in der Woche beschränken zu können. Ja, und damit war ich natürlich überhaupt nicht einverstanden. Und wie, wie jeder ähnlich betroffene Vater dann auch diese Erfahrung mit der Ohnmacht gemacht, und hab festgestellt, dass ich eben vor dem Gesetzt kein gleichberechtigtes Elternsubjekt bin. Mein natürliches Elternrecht konnte mir Deutschland offensichtlich irgendwie nicht zugestehen. Das erhalte ich sozusagen nur von Gnaden Dritter, entweder der Kindesmutter dann oder eben dem Gesetzgeber mit seiner eigenartigen Argumentationskette. Und dass die Familiengerichtsbarkeit und das ihr zugrunde liegende Kindschaftsrechtsreformgesetz Väter diskriminiert, das ist wohl, glaube ich, jedem klar, der das dann irgendwann mal nötig hatte, sich mit der Gesetzeslage auseinanderzusetzen.

Väterradio:
Vielleicht können wir’s mal praktisch machen. Und zwar, die Machtposition der Mutter hatten Sie ja angesprochen. Was bedeutet das konkret in Ihrer Lebensgeschichte?

Zaunegger:
Die Voraussetzungen für Auseinandersetzungen und Einigungen auf gleicher Augenhöhe sind einfach nicht gegeben. Das sind immer Kompromisse. Ja, man muss was absegnen, was man eigentlich nicht in Ordnung findet, weil man eben nicht die gleichen Rechte letztendlich hat. Konkret bezieht sich das erstmal auf den Lebensmittelpunkt natürlich. Das heißt, die Mutter kann einfach bestimmen, dass sie ihr Kind jetzt mitnimmt. Weil, bis zu dieser strittigen Neuregelung war es ja so, dass meine Tochter bei mir in der Wohnung weiter gelebt hat, also streng juristisch genommen hatte sie ihren Lebensmittelpunkt sozusagen bei mir. Und daran konnte ich im Prinzip nichts ändern. Ich konnt’ noch nicht mal dafür sorgen, dass mein Kind angehört wurde, das war mir auch nicht möglich in all den Jahren. Das konnte ich nicht vor das Jugendamt bringen, weil auch da im Prinzip, wenn die Kindesmutter das nicht will, passiert da gar nichts. Da geht es um die medizinische Versorgung, da geht es natürlich auch darum, in welche Schule geht das Kind. Damals stand die Einschulung in die Grundschule an. Klar, das gehört natürlich auch alles dazu.

Väterradio:
Werden wir gleich drauf zu sprechen kommen. Jetzt ist, wir haben das in der Vorstellung gehört, am 03.12. dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesprochen worden. Das klingt sehr glatt, das war aber ein langer Weg. Meine Frage: Was war das für ein Weg, also welche Instanzen mussten sie beschreiten? Vielleicht noch, welche Finanzen mussten eingesetzt werden? Und, vor allen Dingen, was wollten Sie denn erreichen mit diesem Instanzenmarsch?

Zaunegger:
Ja, wie ich eingangs schon sagte, was mich immer wahnsinnig gestört hat, war, dass mir im Prinzip beim Studium der Gesetze klar wurde, dass ich nicht als gleichberechtigtes Elternsubjekt behandelt werde. Meine natürlichen Rechte werden mir nur von Dritten zugestanden. Im Juni 2001 hat’ ich eine einvernehmliche Umgangsregelung mit der Kindesmutter ausmachen können nach dem ich mein Kind dann ein Drittel des Jahres sehen konnte, und stellte dann fest, dass ich damit eigentlich auch nicht zufrieden bin, weil mich das einfach super empört hat. Ich hab’ sechs Jahre lang im Prinzip einfach meinen verantwortlichen Job als Vater gemacht, bin immer für mein Kind dagewesen, und jetzt geht das auf einmal nicht mehr so. Das war dann so, dass ich dann zu meinem Anwalt noch mal gegangen bin und hab’ irgendwie gefragt: „Ja ich will jetzt eigentlich noch ’nen Nachmittag mehr haben, was kann man da irgendwie machen? Hab’ das auch irgendwie vorgeschlagen der Kindesmutter, und die wollte das aber nicht.“ Und dann sagte dann mein Anwalt: „Ja, Herr Zaunegger, wenn Sie damit nicht einverstanden sind, mit diesem Umgangsrecht, was Sie da schon genießen können, dann stellen Sie ’nen Antrag auf Anordnung zur gemeinsamen Sorge. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, und dann sind Sie ziemlich schnell durch die deutschen Instanzen durch, und das Ganze landet dann in Straßburg.“

Väterradio:
Gemeinsames Sorgerecht, was bedeutet Ihnen das eigentlich?

Zaunegger:
Also, wir haben eben schon darüber gesprochen, was die gemeinsame Sorge im Prinzip umfasst. Ich hab’ ja die gemeinsame Sorge immer noch nicht. Und im Laufe der Jahre ist das auch im Alltag für mich gar nicht mehr so relevant gewesen. Also, im Prinzip bedeutet die gemeinsame Sorge die gleichverpflichtete und gleichberechtigte Verantwortung dem Kindeswohl gegenüber, würd’ ich mal sagen. Und wenn man die gemeinsame Sorge hat, und man streitet sich, dann kann man ‘nen richtigen gleichberechtigten Diskurs führen. Und dann entscheidet nicht, wer jetzt die Macht hat, sondern eben die Argumente entscheiden. Und außerdem ist die gemeinsame Sorge der wesentliche Status, den man braucht, um die grundlegenden Eltern- und Kinderrechte wahrnehmen zu können. Selbst wenn ich jetzt noch mal vor dem Amtsgericht jetzt noch mal neu starten würde, was ich ja durchaus machen kann, weil ich ja wie gesagt die gemeinsame Sorge durch das Verfahren jetzt natürlich immer noch nicht hab’, dann müssten die Amtsgerichte dann letztendlich das Verfassungsgericht anrufen. Das müsste eigentlich auch jetzt mit allen anderen Väteranträgen passieren, wenn die jetzt zum Beispiel ’nen Antrag auf Anordnung zur gemeinsamen Sorge stellen, können die Amtsgerichte nicht einfach sagen: „Dafür gibt’s keine gesetzliche Grundlage.“ Das ist allerdings nur ein Problem. Das heißt, wenn man jetzt die gemeinsame Sorge hat, dann ist die Kuh nicht vom Eis, denn wie ich eben schon andeutete, ich bin verheiratet und hab’ noch zwei eheliche Kinder. Und die Probleme gehen dann weiter. Wenn wir uns jetzt irgendwann mal trennen würden, dann könnte mir auch relativ leicht die gemeinsame Sorge wieder aberkannt werden. Die Kindesmutter stellt dann ’nen Antrag auf alleinige Sorge. Und die Familiengerichte, die gehen da im Moment mit diesen Anträgen sehr eigenartig um. Die Kindesmutter könnte sich dann einfach auf die unterschiedlichen Erziehungsauffassungen berufen und dann gleichzeitig Konflikte, die dann auf des Kindes Rücken ausgetragen würden, beschwören, und dann würde der Richter oder die Richterin dann feststellen, ja dass die alleinige Sorge eigentlich dem Kindeswohl am besten entsprechen würde – das ist der zweite Komplex. Der dritte Komplex ist natürlich, dass das Umgangsrecht, was ja eigentlich mittlerweile anerkannt ist,… Also, obwohl das Umgangsrecht mittlerweile ein anerkanntes Recht ist, führt das trotzdem noch zu sehr eigentümlichen Gerichtsurteilen.

Väterradio:
Jetzt wollten sie ins gemeinsame familiäre Boot springen, mussten aber gegen die Kindesmutter antreten, rechtlich antreten. Hatte das Konsequenzen? War das Streit verschärfend?

Zaunegger:
Ganz am Anfang war das natürlich sehr Streit verschärfend, das ist klar, weil, erst hab ich mich sozusagen erst ohne professionellen Juristen auf den Weg gemacht. Und als ich dann allerdings wirklich dann ’nen Anwalt am Start hatte, der mich dann auch gut beraten hat, sage ich mal,… Und mit diesem Verfahren zur Klärung des Umgangsrechts entspannte sich das eigentlich. Als dann die Umgangsregelung gefunden war, war eigentlich schon die schlimmste Auseinandersetzung gegessen. Und ich will sagen, so ein Rechtsstreit, der erdet die Beteiligten, jeder weiß dann irgendwo, wo die Grenzen sind – die Gesetze setzten auch irgendwo Grenzen. Also, das bedeutet dann für mich damals, dass mir klar wurde, ich muss natürlich Unterhalt zahlen. Und das bedeutet für die Mutter, dass der Umgang natürlich keiner willkürlichen Genehmigung bedarf, denn mit dieser Umgangsregelung wird der Umgang verbindlich. Und wenn er denn dem Kindeswohl dient – und das ist ja nun normalerweise der Fall, und das Gegenteil sei dann auch schlüssig zu beweisen – ist dann der Kindesmutter auch klar, dass diese Regelung eben einzuhalten ist. Ja, und ansonsten, meine Elternrolle, die war halt jetzt anders, weil ich sie anders nur wahrnehmen durfte, aber für mich selber war das eigentlich genauso wie vorher auch.

Väterradio:
Jetzt bleibt die Frage zu stellen: Es sind ja relativ wenig Väter, die den Weg gegangen sind oder gehen, wie Sie, warum gehen so wenig Väter durch die Instanzen?

Zaunegger:
Ja, da hat jeder so seine Motive oder seinen Mut oder seine Fähigkeiten, sage ich mal. Also, das müssen die Betroffenen auf jeden Fall selbst beantworten. Mut hab’ ich deshalb immer gehabt, weil mir das einfach… Mein Rechtsempfinden ist einfach so empfindlich gestört gewesen durch diese Gesetzeslage. Ich hab’ auch den Väteraufbruch dann mal angerufen, die sagten mir auch: „Ja, Sie werden da wahrscheinlich keinen Erfolg haben, lassen Sie das lieber sein.“ Das meine ich jetzt gar nicht böse, weil der Väteraufbruch hatte für seine Einschätzung wahrscheinlich auch nachvollziehbare Gründe. Und dass jetzt letztendlich dann mein Verfahren dann zugelassen wurde vor dem Europäischen Gerichtshof, das ist wahrscheinlich auch so ’n bisschen Glückssache sozusagen gewesen. Ich vermute mal, dass die Zulassung ein Instrument war einer ehemaligen Bundesverfassungsrichterin, die in das Urteil vom 29.01.2003 den Evaluierungsauftrag schrieb, dass die Annahmen des Gesetzgebers zur nichtehelichen Elternschaft zu überprüfen sein. Naja, und diese unsägliche Geschichte mit der Evaluierung, die dient ja auch noch heute der Verschleppung dieser Gesetzesänderung, einerseits. Andererseits könnte die Evaluierungsstudie, glaubt man berechtigterweise an den deutschen Rechtsstaat, die nötigen Fakten zur nichtehelichen gemeinsamen Sorge ab der Anerkennung der Vaterschaft bringen – das wär' doch schön. Auf jeden Fall: Jene Richterin, die dann auch in der fünften Sektion des Europäischen Gerichtshofs Richterin war, erklärte erst kurz vor Beendigung meines Verfahrens ihre Befangenheit. Das ist natürlich sehr eigenartig, ne’, die war eigentlich von Anfang an befangen. Und anschließend hat die Bundesregierung dann einen Richter Sprick vorgeschlagen, und der hatte eigentlich auch beim Bundesgerichtshof schon einschlägig entschieden, und der hat dann letztendlich sein Amt auch wegen Befangenheit gar nicht antreten können. Also, alles in allem, was mir da alles so gewahr wurde, wenn ich das von Anfang an gewusst hätte, weiß ich nicht, ob ich das dann auch so gemacht hätte.

Väterradio:
Ok, schauen wir uns mal dieses Urteil an. Wie haben Sie denn davon überhaupt erfahren?

Zaunegger:
Der Gerichtshof, der schickt einem dann irgendwann einen Brief, wenn denn entschieden ist. Das war Ende Oktober. Und in dem Brief steht dann drin, wann das Urteil veröffentlicht wird, und das war eben am 03.12. Und dann hatte ja die Süddeutsche Zeitung und der Herr Prantl, der ist da ja schon sehr weit vorgeprescht, auf der ersten Seite der Süddeutschen, … der hat dann sozusagen schon so getan, als wenn er das Urteil kennen würde. Und dementsprechend war natürlich dann bei mir zu Hause medienmäßig ziemlich was gebacken. Und ich saß dann mit dem ZDF-Team vor meinem Computer, und ich wartete sozusagen, dass der jetzt irgendwas ausspuckt. Und irgendwie funktionierte das alles nicht. Und dann rief mich denn mein indisch stämmiger berliner Kumpel Deepak Rajani, der mir schon bei dem ganzen Verfahren auch sehr geholfen hatte, der rief mich dann an und sagte: „Ja und? Weist’ schon das Urteil?“ Und ich sagte: „Nee, ich, ich krieg das hier nicht auf den Schirm.“ Und der sagte: „Zaunegger, Du hast gewonnen!“ Ja, und dann sagte er eben. „Der Gerichtshof stellt eine Verletzung von Artikel 14 der Konvention in Verbindung mit Artikel 8 fest.“ Ja: „Artikel 8 gesondert zu prüfen hält er für nicht notwendig.“

Väterradio:
Was hat das Urteil konkret gesagt, vielleicht weniger mit Paragrafen, sondern mehr mit Inhalt?

Zaunegger:
Ja, mit Inhalt. Erstmal, die Urteilsbegründung versucht der Bundesregierung zu folgen. Wenn man das ganze Urteil so liest, merkt man das, ich sag’ mal, eben so weit, wie das der Gerichtshof einfach machen muss. Und der macht das wirklich sehr geschickt im Prinzip, sehr Weise auch auf ’ne Art und Weise. „Das anwendbare Recht in Deutschland enthält unterschiedliche Standards, die zur Ungleichbehandlung der beiden Elterngruppen führen“, sagt er einmal. Oder: „Der Gerichtshof stellt fest, dass das deutsche Recht keine richterliche Prüfung anbietet, ob die Zuweisung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl gerecht werden würde.“ „Streit oder mangelnde Kommunikation ist kein generalisierbares Kennzeichen von nichtehelichen Beziehungen“, in Abschnitt 56. Und: „ Die Annahme, dass die gemeinsame Sorge gegen den Kindesmutterwillen grundsätzlich dem Kindeswohl entgegenstünde, teilt der Gerichtshof nicht.“ „Die fehlende gerichtliche Kontrolle nichtehelichen Kindeswohls begründet die Bundesregierung nicht ausreichend.“ Ja, das sind für mich so erstmal die wesentlichen Dinge.

Väterradio:
Jetzt haben Sie das Urteil in der Hand. Empfinden Sie sich als Gewinner?

Zaunegger:
Ja, klar fühle ich mich als Gewinner, weil ich aber natürlich auch schon vorher viele Dinge hinter den Kulissen kannte. Natürlich verdient man sich so’n Glück dann irgendwo, aber es ist einfach auch ein ziemlich großes Glück gewesen. Und ich empfinde da auf jeden Fall noch mal großen Dank an den Deepak Rajani, der mir dann im Prinzip am Ende des Verfahrens dann noch meinen super Anwalt verpflichtet hat, den Herrn Rixe.

Väterradio:
Jetzt hat das Urteil ja für Deutschland eingeschlagen, ich sag’ mal, wie ’ne Bombe. Wie empfanden Sie die Reaktionen der Verbände und der Politiker, die dann alle sich geäußert haben?

Zaunegger:
Am darauffolgenden Donnerstag war ich in der Markus-Lanz-Talkshow, und ich hat’ das da ja offensichtlich mit der Argumentation einer Alleinerziehenden zu tun – jeder der das gesehen hat, weiß, was ich meine – die, wie privat oder alleinerziehend organisiert auch immer war, natürlich entsprechende Interessen dann da vorgetragen hat. Das ist für mich dann da ’ne ziemlich blöde Situation gewesen. Ich war dann zwischen dem sehr viel stärker betroffenen Vater, dem Herrn Wolfsperger, und dieser Frau von den Alleinerziehendenverbänden, und ich sag’ mal so: Diese Alleinerziehenden, die vertreten halt die Interessen der Alleinerziehenden, und das ist auch nicht verwerflich erstmal. Das Problem, was ich damit hab’ ist, dass sie den Väterverbänden das gleiche nicht zugestehen. Und auf der Grundlage der strukturellen Benachteiligung von Vätern können das natürlich nur unwissende Unbetroffene mit stereotypen Vorurteilen beklatschen wollen. Ich würd’ da lieber nicht um den heißen Brei reden, sondern einfach sagen: Man streitet sich da über Elterninteressen. Und die Eltern dürfen auch Interessen haben, Väter aber eben genauso. Und wir können natürlich auch über die Kinderinteressen gerne reden, aber wir dürfen das Kindeswohl einfach nicht so instrumentalisieren. Z. B. im Focus fand ich das dann Klasse, dass dann am 14.12. endlich auch mal was aus der Kindersicht dann sozusagen versucht wurde. Aber wir sollten auf jeden Fall die Dinge nicht durcheinander werfen. Zur Regierungspolitik: Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird natürlich keine Debatte führen, und mit Hochdruck wird sie sowieso keine Debatte führen. Die Evaluierungsstudie, die wird wieder Zeit gewinnen wollen, um dann letztendlich das Mindeste zum spätest möglichen Zeitpunkt festzuschreiben. Wahrscheinlich wird’s ’ne Einzelfallüberprüfungsmöglichkeit 2012 oder noch später geben, es sei denn eben, die Anträge zur Anordnung der gemeinsamen Sorge würden sich in den Amtsgerichten stapeln und das Verfassungsgericht bemühen.

Väterradio:
Warum tut man sich in Deutschland mit der Gleichstellung so schwer?

Zaunegger:
Ich würd’ das so trennen. Es gibt auf der einen Seite natürlich so die normalen Menschen mit ihren persönlichen Konstellationen. Und dann gibt es natürlich das, was so maßgeblich hinter den Kulissen passiert. Es gibt dann diese Verschwörungstheorien über den Deutschen Juristinnenbund und die Interessenverbände Alleinerziehender. Und das ist bestimmt auch nicht nur einfach an den Haaren herbeigezogen. Ich kann das leider nicht präzisieren, ich hab’ da keine Fakten, wie man das jetzt nachweisen könnte, und finde aber, das die Familiengerichtsbarkeit nicht zu Gunsten eines Geschlechtes zu sein hat – aber, sie ist es faktisch und rechtspraktisch. Das heißt, es muss Gründe geben, die einen diskriminierungsfreien Diskurs mit den dann anzuschließenden Folgen in der Gesetzeslage verhindern. Und diese Macht scheint sehr wirksam zu sein.

Väterradio:
Schauen wir uns mal Ihre Wünsche bezüglich des Gesetzes, das da ansteht, an. Und zwar, wie sollte das Gesetz geregelt werden? Und warum wollen Sie’s so regeln?

Zaunegger:
Das Antragsbegehren muss sich andersrum formulieren. Nicht die gemeinsame Sorge bedarf des Antrags, sondern die alleinige Sorge, und zwar mit triftiger Beweiskette. Wie in vielen anderen europäischen Staaten brauchen wir die gemeinsame Sorge für alle Eltern mit Anerkennung der Elternschaft. Bei der Frage nach der Kindeswohldienlichkeit der gemeinsamen Sorge bedarf es einer äußerst nachvollziehbaren gerichtlichen Überprüfung bis dass einem Antrag auf alleinige Sorge stattgegeben würde. Man müsste überprüfen und belastbar nachweisen können, wer und was das Kindeswohl tatsächlich beeinträchtigt, das könnte nämlich auch die Kindesmutter mit ihren Kindesmutterinteressen sein. Ähnlich strikte Belastbarkeitskriterien gilt es auch aufzustellen bei einer begrenzten Umgangsregelung aus Kindeswohlgründen. Warum gibt es nicht wie in anderen Ländern eine Fifty-Fifty-Regelung? Falsches mütterliches Handeln gilt es genauso an den Pranger zu stellen wie väterliches. Wir haben nicht das Geschlecht sondern das einzelne menschliche Verhalten zu beurteilen. Eltern sind als eheliche Eltern nicht per se bessere Eltern als nichteheliche. Nur ihr tatsächliches Erziehungshandeln zählt, nicht ihr Status.

Väterradio:
Wenn wir jetzt die Einzelfallprüfung anschauen, das war ja wohl das, was in Deutschland das favorisierte rechtliche System ist, von den Frauenverbänden der Alleinerziehenden angefangen bis zur Justizministerin. Was spräche gegen ein Antragsrecht bezüglich der Zustimmung zur gemeinsamen Sorge?

Zaunegger:
Diese Einzelfallüberprüfungsmöglichkeit, das wird die Bundesregierung ja auf jeden Fall machen müssen, das sagt das Urteil ganz klar. Das ändert im Prinzip nichts an der Menschenrechtsverletzung. Ja, weil, letztendlich bedeutet das dann wieder, dass wieder Dritte über dieses natürliche Elternrecht entscheiden. Das wird ’ne Argumentationskette wieder geben, und die muss dann sozusagen abgearbeitet werden und, ja, das ist einfach ’ne Katastrophe.

Väterradio:
2010, ich denke, die Alleinerziehendenverbände, die Väterverbände, die gehen langsam so in Stellung, weil es ein sehr wichtiges Jahr sein wird, was diese Regelung betrifft. Was empfehlen Sie denn den Väterverbänden?

Zaunegger:
Also, es bedarf weiterer guter Fälle, sag’ ich mal, ähnlich wie meinem, an dem man so ’ne Menschenrechtsverletzung klar machen kann. Ich hab’ eben von den zwei anderen Ebenen schon gesprochen. Also, wir brauchen zum Beispiel zur Aberkennung der gemeinsamen Sorge ohne belastbare Kindeswohlbegründung ’nen guten Fall und auch ’nen Fall, wo im Prinzip die Kindeswohlbegründung für ’ne Limitierung des Umgangsrechts oder zum Kontaktabbruch führt. Da muss es Fälle geben, wo im Prinzip nachgewiesen werden kann, dass in Deutschland das Kinschaftsrechtsreformgesetz Menschenrechte verstößt. Und dazu will ich noch kurz erzählen, im Herbst 2008 stellte eben besagter Herr Rajani dem Europäischen Gerichtshof einen Joinder-Antrag zu, der die Beschwerden Rajani und Tzikakis, dabei ging’s um das Umgangsrecht, mit dem Fall Zaunegger als komplexe Infragestellung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zu verbinden versuchte. Einer neuen Interpretation des Artikels 8 konnte der EGMR in meinem Fall leider nicht nachgehen, vielleicht oder wahrscheinlich, weil mein Familienleben aufgrund meines reichhaltigen Umgangsrechts nicht ausreichend gestört wurde. Ich sag’ das noch mal: Es gilt der Nachweis zu führen, das in Deutschland praktiziertes Familienrecht Elternrechte diskriminiert. Das Leid diskriminierter Väter ist nicht zu bemessen. Es geht um eine derart existenzielle Erfahrung, nämlich die Ohnmacht, sein Kind zu verlieren, dass die Reaktion darauf nur extrem sein kann. Müttern erginge es nicht anders. Deswegen ist die Achtung des Familienlebens Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Trotzdem möchte ich den normalen verantwortungsvollen diskriminierten Vater weiter in den Fokus rücken. Über das Extreme müssen die Außenstehenden keine Mitverantwortlichkeit formulieren. Das ist sozusagen das Fremde, das Extreme, das hat nichts mit mir zu tun. Aber das, was als Du und Ich mir gegenübersteht, wird mir mehr als gleichgültiges Wegsehen abverlangen. Unser Anspruch, als gleichberechtigtes Elternsubjekt anerkannt zu werden, gehört einfach in die Mitte der Gesellschaft, und das muss jeder wissen.

Väterradio:
Herr Zaunegger, die Zeit läuft ab, die letzten zehn Sekunden. Ich grüß’ Sie ganz freundlich. Danke für das Gespräch.

Zaunegger:
Dank’ schön.