Pressemitteilung ISUV, 26.01.2011: Gutachten bestätigt den Standpunkt von ISUV
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Gutachtens zur gemeinsamen elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder.
Zentral ist die Aussage des Gutachtens: „Zusammengenommen lassen diese Befunde schlussfolgern, dass ein gemeinsames Sorgerecht, das für zu-sammenlebende Paare ab Geburt des Kindes eingerichtet wird, angemessen erscheint.“ ISUV fühlt sich durch das Gutachten bestätigt. Unsere Forderung, dargelegt in einer von Experten 2009 verfassten Schrift lautet: Alle Kinder und alle Väter – unabhängig ob verheiratet oder nicht – haben ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft ein gemeinsames Sorgerecht. Väter können a priori gleichberechtigt mit der Mutter gemeinsam Elternverantwortung wahrnehmen.
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