| "Beim elterlichen Sorgerecht handelt es sich ..."
"Die CDU/CSU will den Eltern kein bestimmtes Lebensmodell aufzwingen ..." |
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| Ute Granold CDU |

Ute Granold, MdB
Wahlprüfstein
14.09.2009
Gemeinsames Sorgerecht nicht-ehelicher Kinder
Beim ehelichen Sorgerecht handelt es sich um einen sehr sensiblen Bereich, der schnelle gesetzliche Änderungen verbietet. Der Gesetzgeber benötigt zunächst belastbare Informationen. Die Union hat deshalb frühzeitig veranlasst, dass die erforderliche Datenbasis zügig geschaffen wird. Die Forschungsergebnisse des vom Bundesjustizministerium vergebenen Forschungsauftrages werden Ende 2010 erwartet.
Schon jetzt lässt sich jedoch feststellen, dass sich die gesellschaftliche Realität seit der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 stark verändert hat. Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären Zusammenlebens hat sich gleichzeitig auch die Rolle der Väter ganz erheblich verändert. Immer mehr nicht-eheliche Väter wollen ebenso wie Mütter Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der Erziehung ihres Kindes beteiligen. Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht.
Es spricht daher Einiges dafür, dass das gemeinsame Sorgerecht künftig nicht nur durch übereinstimmende Sorgeerklärungen der Eltern, sondern auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Väter sollten einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht haben, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er in der Lage und willens ist, für das Kind zu sorgen. Diese Lösung wäre moderat und im Interesse des Kindes, aber auch beider Elternteile. Eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung wird dieses Thema nach der Wahl zeitnah angehen.
zu Nr. 4.)
Die CDU/CSU will den Eltern kein bestimmtes Lebensmodell
aufzwingen, sondern vielmehr echte Wahlfreiheit gewährleisten.
Hierzu werden wir die Kinderbetreuung weiter ausbauen und das
Betreuungsgeld einführen.